Das WTB-Präsidium informiert – Der Betrieb von Sportstätten bleibt bis 14. Februar 2021 untersagt.
Der Betrieb von Sportstätten bleibt bis 14. Februar 2021 untersagt. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus [...]